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Allgemeine Geschäftsbedingungen – Protect Vision

Stand: 4.9.2026

Für sämtliche Dienstleistungen und Angebote im Bereich Sicherheitstechnik & Alarmanlagen der Firma Protect Vision gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle geschäftlichen Beziehungen zwischen Protect Vision (nachfolgend Auftragnehmer) und dem Auftraggeber betreffend die Beratung, Planung, Installation und Wartung von Sicherheitstechnik, Alarmanlagen und Videoüberwachung.

2. Vertragsabschluss & Leistung

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch tatsächliche Leistungsausführung (Montage/Installation) zustande. Der Auftragnehmer sichert die Einhaltung aktueller technischer Normen im Sicherheitsgewerbe zu.

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass am Montageort die baulichen und elektrischen Voraussetzungen (Strom, Netzwerk) rechtzeitig gegeben sind. Verzögerungen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, können gesondert in Rechnung gestellt werden.

4. Eigentumsvorbehalt und Zahlung

Bis zur vollständigen Begleichung des Rechnungsbetrages bleiben alle installierten technischen Anlagen, Kameras und Komponenten Eigentum von Protect Vision. Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen sofort nach Abnahme ohne Abzug fällig.

5. Gewährleistung und Haftung

Der Auftragnehmer leistet Gewähr für Mängel nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine Haftung für Einbruchs- oder Diebstahlschäden, trotz aktivierter Alarmanlage, ist ausgeschlossen, da Sicherheitssysteme Risiken minimieren, aber keine absolute Schadensfreiheit gewährleisten können. Für leicht fahrlässiges Verhalten wird die Haftung ausgeschlossen.

6. Gerichtsstand und Recht

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien. Es gilt österreichisches Recht.